Es soll nun also eine Schuldenbremse im Grundgesetz festgeschrieben werden. Diese Schuldenbremse soll folgendes beinhalten.
Quelle Spiegel Online:
Bund und Länder wollen in ihren Verfassungen Obergrenzen für Neuschulden festsetzen. Grundsätzlich steht für beide das Ziel im Vordergrund, von 2020 an keine neuen Kredite mehr aufzunehmen. Während die Länder zu diesem Zeitpunkt ein striktes Neuverschuldungsverbot festschreiben wollen, lässt sich der Bund Spielraum. Er schreibt zwar von 2011 an eine Obergrenze der Neuverschuldung von 0,35 Prozent fest, räumt sich aber dafür bis 2016 eine Übergangsfrist ein – und die Rückführung der Neuverschuldung auf null bleibt bei ihm lediglich Absichtserklärung. In Konjunkturkrisen und Notsituationen sind unter strengen Bedingungen, die noch nicht abschließend geklärt sind, Ausnahmen möglich. In wirtschaftlich guten Jahren müssen Rücklagen gebildet oder Schulden getilgt werden.
Ich bin ja auch der Meinung das in wirtschaftlich guten Zeiten Schulden getilgt werden sollten. Nur eine Obergrenze für eine Neuverschuldung ins Grundgesetz zu schreiben empfinde ich als völlig falsch. Eine Antizyklische Finanzpolitik wird dadurch fast wenn nicht sogar völlig unmöglich. Wenn man den BIP als Vorgabe für diese Schuldenbremse nimmt, bedeutet das wenn die Konjunktur brummt der Staat auch “mehr” Schulden machen darf, aber zu Zeiten in denen die Konjunktur schwächelt dem Staat durch Steuermindereinnahmen die Hände gebunden sind.
Dazu der Nobelpreisträger Robert Solow in der Financial Times:
Das Schuldenmachen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu orientieren lehnte Solow ab. Das BIP misst die Wirtschaftsleistung innerhalb eines Jahres. Wenn die Konjunktur gut läuft, steigt das BIP. Damit sind in guten Zeiten höhere Schulden möglich als während einer Rezessionsphase mit sinkendem BIP.
Es ist ja nun auch nicht so das der Staat das Geld sinnlos aus dem Fenster schmeißt, er baut mit den Steuergeldern die allgemeine Infrastruktur aus, investiert in Bildung und in viele andere Themengebiete. Der Staat schafft also mit den Steuereinnahmen Werte die Nachfolgenden Generationen zu gute kommen.
Dazu Heinz-J. Bontrup in der Frankfurter Rundschau:
Es ist generationsübergreifend sinnvoll, die allokativ genutzte Schuldenaufnahme an das Ausmaß der öffentlichen Investitionen zu binden. So lange künftige Generationen Nutznießer der heute getätigten öffentlichen Investitionen (etwa zugunsten der Umwelt, der Bildung oder der Infrastruktur) sind, bietet nur die Staatsverschuldung die Möglichkeit, diese auch an der Finanzierung zu beteiligen.
Hier gilt das richtige Prinzip “pay as you use”. Der Finanzwissenschaftler Lorenz von Stein betonte schon 1878: “Ein Staat ohne Staatsschuld tut entweder zu wenig für seine Zukunft oder er fordert zu viel von seiner Gegenwart.”
Noch ein weiterer Beitrag zu diesem Thema von Professor Sebastian Dullien bei Spiegel Online:
Für den Staat ist das besonders dramatisch, weil es durchaus eine Vielzahl potentieller öffentlicher Ausgaben gibt, die eine gesamtwirtschaftliche Rendite weit über den Zinskosten erreichen. Berechnungen zu Bildungsinvestitionen deuten oft auf Renditen von zehn Prozent und mehr hin, während der Staat derzeit nur knapp mehr als drei Prozent Zinsen auf seine Schulden zahlen muss. Selbst der Bau von Schienen oder Autobahnen kann enorme gesamtwirtschaftliche Renditen bringen, weil die Bürger enorme Zeitgewinne haben und bessere Straßen die Abnutzung der Autos senken.
Die Schuldenaufnahme für solche Projekte zu begrenzen, hat nichts mit Generationengerechtigkeit zu tun: Genau wie ein Unternehmenserbe nichts davon hat, wenn er ein schuldenfreies Unternehmen erbt, das aus Angst vor Verschuldung nicht mehr in neue Technologien und Produkte investiert hat, erweisen wir unseren Kindern und Enkeln einen Bärendienst, wenn wir öffentliche Investitionen unterlassen, die mehr Nutzen bringen, als die Schulden kosten.
Die FDP geht mit Ihren Forderungen ja sogar noch weiter, sie fordert ein “prinzipielles Neuverschuldungsverbot“. Dazu dann noch Ihre Steuersenkungs-Fantasien und der Staat wäre vollkommen Handlungsunfähig. Somit hätten diese Neoliberalen Scharfmacher endlich erreicht wofür sie schon so lange gearbeitet haben. Ein Staat der keine Möglichkeiten mehr hat regulierend in die Wirtschaft einzugreifen. Ihrer Stammwählerschaft kann dies ja auch egal sein, sie schicken Ihre Kinder auf Privat-Schulen, denn sie sind ja auch nicht auf staatliche Leistungen angewiesen.
Wie gesagt, einen Schuldenabbau zu konjunkturellen Boomzeiten ist nötig und wichtig. Aber eine Schuldenbremse wird auf Dauer das soziale Gleichgewicht in unserem Land erheblich stören. Selbst der DGB meldet sich bei diesem Thema zu Wort und fordert einen “Stopp der Schuldenbremse”.
So gehöre es zum wirtschafts- und finanzpolitischen Grundverständnis, dass sinnvolle Investitionen natürlich auch kreditfinanziert möglich sein müssten, sagte Matecki zur Begründung. Wenn das künftig ausgeschlossen werde, drohe eine marode Infrastruktur in Deutschland. Ein Blick auf die schon jetzt zum Teil baufälligen Schulen, Universitäten und Krankenhäuser lasse die schlimmen Folgen der Schuldenbremse ahnen. Mit einer solchen Schuldenbremse begebe sich Deutschland in einen Teufelskreis aus immer rigiderer Sparpolitik und sich daraus abschwächendem Wachstum.
Es wäre schön wenn der DGB sich endlich einmal dazu entschließen könnte, nicht immer nur schöne Presseerklärungen zu verfassen, sondern auch mal wieder aktiv gegen solchen Politischen Irrsinn vorzugehen. Der 28.03.09 bietet sich dafür besonders an wie ich finde.
Hochachtungsvoll
Nachtrag aufgrund eines Hinweises von Hilmar. Vielen Dank dafür!
Ich bin sicher sicher kein Befürworter einer völligen und übertriebenen Schuldenmacherei, nur ein Staat braucht Handlungsspielräume. Er darf und sollte nach meiner Auffassung seine Investitionspolitik nicht selbst beschränken. Von daher halte ich eine Schuldenbremse im Grundgesetz für absolut falsch!


































